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LIGHT

Was wir in der letzten Legislaturperiode erreichen konnten
Durch unsere Vertreter:innen in den Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung konnte in beratender Tätigkeit Einfluss auf die neue Richtlinienreform genommen werden. So konnte nach Beschluss durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinienreform ab April 2017 umgesetzt werden, die uns eine Reihe grundlegender Änderungen in unseren Praxisalltag gebracht hat. Erste Erfahrungen damit und neue gesellschaftliche Herausforderungen beschäftigten uns weiterhin, Teilbereiche konnten bereits modifiziert, konkrete Änderungen umgesetzt und neue Ziele ins Auge gefasst werden.
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Einführung weiterer Leistungen wie Sprechstunde und Akutbehandlung.
Der Stellenwert der Psychotherapie und die Rolle der Psychotherapeut:innen wurde damit im Versorgungssystem gestärkt. - Neue Befugnisse, wie Krankenhauseinweisung und Verordnungen (u.a. Ergotherapie)
- Ausweitung und Niederschwelligkeit der Gruppentherapie
- Informationsangebote für Kolleg:innen zu den Neuerungen
- Bezugspersonenstunden bei Akutbehandlung von Kindern und Jugendlichen
- Bezugspersonenstunden in der PT von Menschen mit Intelligenzminderung
- Verbesserung der Vergütung
- Verhinderung der „Rasterpsychotherapie“ in den Gremien der KV
- Erweiterung der Behandlungsmöglichkeiten in der Corona- Pandemie (Videosprechstunde und telefonische Behandlung)
- Weitere Erfolge bei der Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen – ein langer Weg
- Verbesserung der Netzwerkarbeit und Kooperation von Schule, Jugendhilfe und Gesundheitswesen
- Weiterentwicklung der Bedarfsplanung
- Aufnahme der Systemischen Psychotherapie für Erwachsene ins Kassensystem
